Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket möchte die Bundesregierung die Förderung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen noch weiter verbessern. Auch die Unterstützung von Angeboten zur Lernförderung ist Teil des Bildungspaketes.

Laut Bundesministerin Ursula von der Leyen sollen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket 2,5 Millionen Kinder aus Geringverdienerfamilien gefördert werden. Sie sollen damit die Möglichkeit bekommen, an Sport, Musik und Kultur teilzunehmen. In Bezug auf die Schule soll es ihnen ermöglicht werden, an Schulausflügen oder einem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen zu können. Schulmaterial, die Beförderung zu weiterführenden Schulen oder Lernförderung werden ebenfalls bezuschusst.

Zum Thema „Lernförderung“ steht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: „Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.“

Wer und wann wird gefördert?

Das Bildungspaket gilt für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre. Sollten schulische Probleme auftauchen, ist der erste Schritt ein Gespräch mit den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern. Nur sie können den Bedarf bestätigen und damit die Grundvoraussetzung für eine Förderung schaffen.

Familien, die Förderung beantragen möchten, haben unterschiedliche Anlaufstellen:

Über SGB (Sozialgesetzbuch) II Leistungsberechtigte, also vor allem Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfänger/-innen wenden sich an ihr jeweiliges Jobcenter.

Familien, die Wohngeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten, bzw. leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder § 3 AsylbLG sind, sollten sich im Rathaus, Bürgeramt oder der Kreisverwaltung an den zuständigen Ansprechpartner wenden.

ANSPRECHPARTNER IN REMS-MURR-KREIS:

(alle Kontaktadressen stammen von den offiziellen Homepages der jeweiligen Landratsämter)

Für Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld:

Jobcenter Rems-Murr ServiceCenter
Tel.: 07151 9519-670

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II , Sozialgeld:

Landratsamt Rems-Murr
Geschäftsbereich Soziales
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Tel.: 07151 501-1453

Ansprechpartner im Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist das Team Bildungs- und Teilhabeleistungen im Geschäftsbereich Soziales unter Telefon 07151 501-1453 oder 07151 501-1459. Anfragen können auch per E-Mail an Bildungspaket@Rems-Murr-Kreis.de gerichtet werden.

Das Bildungspaket im Internet: http://www.bildungspaket.bmas.

Programm staerke

„ADHS-Kinder brauchen starke Eltern“ (Landesprogramm STÄRKE)

Im Rahmen des Landesprogramms „Stärke“ bietet die PTE Backnang ein ADHS-Elterntraining an.

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