Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit dem Bildungspaket bedürftige Kinder und Jugendliche. Dies bezieht sich auch auf Angebote zur Lernförderung.

Über das Bildungspaket sollen laut ehemaliger Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen 2,5 Millionen Kinder aus Geringverdienerfamilien gefördert werden. Ihnen soll ermöglicht werden, an Sport, Musik und Kultur teilnehmen zu können. Sie sollen nicht von Schulausflügen oder einem gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus werden Schulmaterial, die Beförderung zu weiterführenden Schulen oder Lernförderung bezuschusst. Zu Letzterem steht auf der Internetseite des Bundesministeriums: „Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.“

Wer und wann wird gefördert?

Das Bildungspaket gilt für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre. Sollten schulische Probleme auftauchen, ist der erste Schritt ein Gespräch mit den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern. Nur sie können den Bedarf bestätigen und damit die Grundvoraussetzung für eine Förderung schaffen.

Familien, die Förderung beantragen möchten, haben unterschiedliche Anlaufstellen:

Über SGB (Sozialgesetzbuch) II Leistungsberechtigte, also vor allem Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfänger/-innen wenden sich an ihr jeweiliges Jobcenter.

Familien, die Wohngeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten, bzw. leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder § 3 AsylbLG sind, sollten sich im Rathaus, Bürgeramt oder der Kreisverwaltung an den zuständigen Ansprechpartner wenden.


Ansprechpartner im Rems-Murr-Kreis:

(alle Kontaktadressen stammen von den offiziellen Homepages der jeweiligen Landratsämter)

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II , Sozialgeld:

Jobcenter Rems-Murr ServiceCenter

Tel.: 07151 9519-670

Für Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld:

Landratsamt Rems-Murr

Geschäftsbereich Soziales

Alter Postplatz 10

71332 Waiblingen

Tel.: 07151 501-1453

Ansprechpartner im Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist das Team Bildungs- und Teilhabeleistungen im Geschäftsbereich Soziales unter Telefon 07151 501-1453 oder 07151 501-1459. Anfragen können auch per E-Mail an Bildungspaket@Rems-Murr-Kreis.de gerichtet werden.

Das Bildungspaket im Internet: http://www.bildungspaket.bmas.de

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