Staatliche Förderung für einkommensschwache Familien
Eine staatliche Förderung für einkommensschwache Familien ist gerade in Homeschooling-Zeiten besonders wichtig!
Nicht überall funktioniert das Homeschooling problemlos. Manche Kinder kommen mit der aktuellen, selbständigen Form des Lernens nicht klar und oft stehen auch Eltern vor dem Problem, dass sie nicht weiterhelfen können.
Gerade im Grundschulbereich ist jedoch der Aufbau der Grundlagen im Lesen, Schreiben und Rechnen besonders wichtig, um grundlegendes Wissen für das weitere Schulleben aufzubauen. Schwächere Kinder laufen dabei Gefahr, ohne professionelle Hilfe von außerhalb, den Anschluss an den Schulstoff zu verlieren.
Inhalte
Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Vor allem einkommensschwache Familien können sich die notwendige private Lernförderung nicht leisten und sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, staatliche Förderung zu beantragen. Da der Bedarf durch die Corona-Pandemie gestiegen ist, hat die Bundesregierung beschlossen, die finanzielle Unterstützung leichter zugänglich zu machen. Daher entfällt der gesonderte Antrag für Lernförderung bis zum Ende des Jahres 2023.
Wer genau Anspruch auf die staatliche Förderung hat, erfahren Sie ganz ausführlich in unserem Artikel „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und kurz und knapp im zweiten Abschnitt der „Finanzierung Lerntherapie“.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre Einrichtung vor Ort wenden.
Erholung in Pandemie-Zeiten: Familienurlaub
Dass die Corona-Pandemie vor allem Familien stark belastet, ist der Regierung bewusst. Daher ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen einen kostengünstigen Familienurlaub, um sich zu erholen und Kraft für den Alltag zu tanken. In ganz Deutschland stehen dafür gemeinnützige Familienstätten und Unterkünfte bereit. Diese haben sich auf die Bedürfnisse von Familien spezialisiert und bieten neben (freizeit-)pädagogischen Angeboten für die ganze Familie auch Raum für Begegnung und Austausch der Eltern untereinander.
Bei Fragen rund um die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien", wenden Sie sich an die gebührenfreie Beratungs-Hotline des Verbands der Kolpinghäuser e.V.: 0800 - 866 11 59
Familien können sich außerdem per E-Mail an den Verband der Kolpinghäuser e.V. wenden. Eine Übersicht der teilnehmenden Ferienunterkünfte finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden
Finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag (KiZ)
Mit dem Kinderfreizeitbonus erhielten Familien mit kleinen Einkommen vergangenen Sommer einmalig 100 Euro je Kind. Das Geld sollte Kindern nach den Corona-Strapazen zugutekommen und für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Der Kinderzuschlag (KiZ) soll hingegen als dauerhafte Entlastung dienen und Eltern mit kleinen Einkommen unterstützen. Die Höhe des KiZ wird individuell berechnet. Er kann monatlich bis zu 205 Euro je Kind betragen. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat auch einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen: das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 154,50 Euro je Schuljahr. Außerdem müssen keine Kitagebühren gezahlt werden.
Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen unter https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start prüfen. Den Antrag auf Kinderzuschlag finden Sie online: https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/einstieg
Oder Sie lassen sich telefonisch (gebührenfrei) beraten: 0800 4 5555 30