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Erstmals S3-Leitlinie im Bereich ADHS verabschiedet

Aufmerksamkeitsstörungen gehören zu den häufigsten emotionalen Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter. Besonders im Kindergarten und in der Schule fallen Kinder mit ADHS oft unangenehm auf und erleben eine frühe Ausgrenzung. Auch die Eltern dieser Kinder sind in ganz besonderem Maße ge- und nicht selten überfordert.

ADHS nach ICD-10

Beschrieben wird das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADHS im Diagnoseverzeichnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem ICD-10, folgendermaßen:

„Diese Gruppe von Störungen ist charakterisiert durch einen frühen Beginn,[…], einen Mangel an Ausdauer bei Beschäftigungen, die kognitiven Einsatz verlangen, und eine Tendenz, von einer Tätigkeit zu einer anderen zu wechseln, ohne etwas zu Ende zu bringen; hinzu kommt eine desorganisierte, mangelhaft regulierte und überschießende Aktivität. Verschiedene andere Auffälligkeiten können zusätzlich vorliegen. Hyperkinetische Kinder sind oft achtlos und impulsiv, neigen zu Unfällen und werden oft bestraft, weil sie eher aus Unachtsamkeit als vorsätzlich Regeln verletzen. Ihre Beziehung zu Erwachsenen ist oft von einer Distanzstörung und einem Mangel an normaler Vorsicht und Zurückhaltung geprägt. Bei anderen Kindern sind sie unbeliebt und können isoliert sein. Beeinträchtigung kognitiver Funktionen ist häufig, spezifische Verzögerungen der motorischen und sprachlichen Entwicklung kommen überproportional oft vor. Sekundäre Komplikationen sind dissoziales Verhalten und niedriges Selbstwertgefühl.“

S3-Leitlinien erstmals für ADHS verabschiedet

Erstmals hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) im Juni 2018 eine ärztliche Leitlinie unter der Beteiligung von 30 Fachgesellschaften herausgegeben, um die Diagnosestellung und Interventionen bei dem weiterhin kontrovers diskutierten Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom für alle Berufsgruppen und Einrichtungen zu regeln, die ADHS-betroffene Personen behandeln oder erziehen.

Diese sogenannte S3-Leitlinie hat eine besondere Gewichtung für die Umsetzung von Maßnahmen beim Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADHS, da S3-Leitlinien sowohl evidenz- als auch konsensbasiert sind, d. h. es liegen gründlich überprüfte Studien sowie übereinstimmend getroffene Empfehlungen der Fachgesellschaften vor, die Hilfestellung im Umgang mit ADHS-betroffenen Personen geben.

Wesentliche Bestandteile der S3-Leitlinie

1. Die Behandlung der ADHS soll im Rahmen eines multimodalen therapeutischen Behandlungsplans erfolgen, in dem mehrere Maßnahmen kombiniert werden können, z. B. Verhaltenstraining und medikamentöse Behandlung.

2. Grundsätzlich sollen der Patient und seine relevanten Bezugspersonen über ADHS aufgeklärt werden mit Entwicklung eines individuellen Störungskonzeptes und Darstellung von Behandlungsmöglichkeiten mit dem Ziel, den Betroffenen eine Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

3. Bei Kindern unter sechs Jahren soll primär durch Verhaltenstherapie und Elterntraining interveniert werden. Eine medikamentöse Behandlung der ADHS-Symptomatik sollte nicht vor dem Alter von drei Jahren angeboten werden.

4. Bei ADHS mit einem leichten Schweregrad soll primär durch Verhaltenstherapie und Elterntraining interveniert werden. In Einzelfällen kann bei behandlungsbedürftiger weiterbestehender ADHS-Symptomatik ergänzend eine medikamentöse Behandlung angeboten werden.

5. Bei moderater ADHS soll in Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen des Patienten, seines Umfeldes, den Präferenzen des Patienten und seiner relevanten Bezugspersonen und den Behandlungsressourcen nach einer umfassenden Aufklärung entweder eine intensivierte psychosoziale Intervention oder eine medikamentöse Behandlung oder eine Kombination angeboten werden.

6. Bei schwerer ADHS soll primär eine medikamentöse Behandlung nach einer intensiven Aufklärung über das Störungsbild der ADHS angeboten werden. In die Pharmakotherapie kann eine parallele intensive psychosoziale Intervention integriert werden. In Abhängigkeit von dem Verlauf der medikamentösen Behandlung sollen bei weiterbestehender behandlungsbedürftiger ADHS-Symptomatik psychosoziale Interventionen angeboten werden.

ADHS in der Schule

Für den Umgang mit ADHS in der Schule werden erstmals Empfehlungen für Pädagogen ausgesprochen:

„Wenn eine ausgeprägte ADHS-Symptomatik auch im schulischen Umfeld auftritt (was in der Regel der Fall ist), dann sollten Lehrertrainings/Lehrerschulungen parallel zu und orientiert an Elterntrainings/Elternschulungen im Einzel- oder Gruppenformat bzw. Lehrerberatungen durchgeführt werden. Zumindest sollte der Lehrkraft schriftliches Material über die Inhalte des Elterntrainings zur Verfügung gestellt werden. Die Interventionen sollten entsprechend den Vorgaben eines evaluierten und etablierten Trainingsmanuals durchgeführt werden.“

Eine ausführliche Liste verschiedener Programme für ADHS-betroffene Kinder und Jugendliche ist der Leitlinie angefügt.

Als sehr gut wirksam gelten z. B. das „Präventionsprogramm für Expansives Problemverhalten“ (PEP), das „Triple P“-Programm oder das „Therapieprogramm für Kinder mit hyperkinetischem und oppositionellem Problemverhalten“ (THOP).

ADHS-Trainingsangebote der PTE

Die PTE kann aufgrund eines langjährigen Erfahrungsschatzes im Umgang mit ADHS sowohl Elterntrainings als auch Lehrerschulungen im Rahmen pädagogischer Tage anbieten, die sich inhaltlich und methodisch an den evaluierten Programmen orientieren.

Das ADHS-Elterntraining der PTE ist vom Jugendamt anerkannt und wird in Baden-Württemberg über das Landesprogramm „Stärke“ finanziert. In manchen Einrichtungen wird außerdem ein „Offener Treff“ angeboten, bei dem Eltern die Möglichkeit haben, sich mit anderen Familien in ähnlicher Lebenslage auszutauschen. Die anwesenden Fachleute können bei Bedarf in die Probleme miteinbezogen werden, beantworten Fragen und geben Tipps.

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